Ausstieg Anbindehaltung: Niedersachsen startet Countdown

Der im Februar angekündigte Ausstieg aus der Anbindehaltung für Rinder nimmt Gestalt an. Die genauen Fristen für die Betriebe werden in Kürze feststehen. Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen veröffentlichte einen Runderlass, auf dessen Basis die zuständigen Veterinärämter die Ausstiegspläne per Allgemeinverfügung umsetzen werden. Die Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, des Zweckverbandes JadeWeser und der Region Hannover haben dafür nun vier Wochen Zeit. Die konkreten Fristen für die betroffenen Betriebe starten erst mit der Bekanntmachung der jeweiligen Allgemeinverfügung.

Keine Änderung bei den Zeitvorgaben

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover sieht der Runderlass gegenüber den im Februar skizzierten Ausstiegsplänen keine Änderungen vor. Somit gelten für die unterschiedlichen Varianten der Anbindehaltung die verschiedenen angekündigten Fristen. Betriebe, die ihren Rindern keinen Auslauf ermöglichen und ganzjährige Anbindehaltung praktizieren, müssen innerhalb von sechs Monaten die zuständige Behörde informieren, ob sie die Haltungsform aufgeben oder Umstellen wollen. Der entsprechende Schritt ist innerhalb von maximal 18 Monaten zu vollziehen.

Von spürbar längeren Fristen können Betriebe mit saisonaler, kombinierter und der Anbindehaltung männlicher Mastrinder profitieren. Für die Entscheidung über Umbau oder Ausstieg sind hier drei Jahre vorgesehen. Für die Beendigung der Anbindehaltung können dann höchstens zwei weitere Jahre in Anspruch genommen werden; abgeschlossen sein muss der Prozess fünf Jahre nach Fristbeginn. Wenn der Umbau der Haltung angestrebt wird, müssen die entsprechenden Bauantragsunterlagen miteingereicht werden. Für die Vollendung der Maßnahmen sollen sieben Jahre eingeräumt werden, in Härtefällen sollen es neun Jahre sein können.

Gleiche Anforderungen für alle

„Viele landwirtschaftliche Betriebe haben bereits in den vergangenen Jahren in mehr Tierwohl investiert und halten ihre Rinder in Laufställen oder bieten ihnen darüber hinaus noch Hof- und Weidegang“, sagte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Es sei daher nur fair, wenn künftig alle Betriebe die Anforderungen nach artgerechter Bewegungsmöglichkeit erfüllen müssten. Dank angemessener Umstellungsfristen hätten alle Tierhalter ausreichend Zeit, nachzuziehen. Die Ministerin wies darauf hin, dass betroffene Betriebe über das Agrarinvestitionsförderprogramm entsprechende Zuschüsse beantragen könnten. Auch über die Diversifizierungsrichtlinie könne der Umstieg auf andere Einkommensquellen gefördert werden.

Das Ausstiegskonzept basiert auf Vorarbeiten der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung. Bei der Präsentation des Fahrplans im Februar saß neben der Landesbeauftragten für Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting, unter anderem auch der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Frank Kohlenberg, mit am Tisch. Das Landwirtschaftsministerium schätzt, dass die Anbindehaltung von Rindern in dem Bundesland noch von „deutlich mehr als 1.000 Betrieben“ praktiziert wird.

Quelle: AgraEurope