Baurechtsnovelle – Echte Erleichterung für Tierhalter

Die Genehmigung von Stallum- und -neubauten für eine Verbesserung des Tierwohls soll vereinfacht werden. Der Referentenwurf des Bundesministeriums für eine Novelle des Baurechts sieht vor, dass die derzeitige Bindung an die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung beendet wird. Künftig soll die Genehmigung von Baumaßnahmen nicht mehr an die höheren Haltungsstufen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ geknüpft werden, sondern allgemein an eine Verbesserung der Haltungsbedingungen.

Beim Deutschen Bauernverband (DBV) finden die Pläne große Zustimmung. „Die Novelle kann eine echte Erleichterung für die deutsche Tierhaltung bewirken“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet gegenüber AGRA Europe. Seit Jahren fordere der Bauernverband vehement, dass ein Tierwohlstallumbau für alle landwirtschaftlichen Tierarten möglich sein müsse – der Referentenentwurf sehe das nun endlich vor.

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Die vorgesehene Vereinfachung für Tierwohlställe wird ebenfalls vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßt. „Der Vorschlag ermöglicht die Wahrnehmung der Tierwohlverbesserungsgenehmigung auch für die Geflügel- und Rinderhaltung“, sagte BLG-Geschäftsführer Udo Hemmerling AGRA Europe. Das ist bisher nicht der Fall, weil beide Tierarten noch nicht in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einbezogen sind. Hemmerling bedauert zugleich, dass selbst eine moderate Erhöhung der Tierplatzzahl weiterhin nicht zulässig sein soll. Nach seinem Dafürhalten wäre das jedoch gerade für kleinere Betriebe nötig, um Tierwohlinvestitionen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

Text: AgE, 17-2026, gekürzt