Am 06.06.2017 war es endlich soweit: Deutschland ist nach einem gut 20jährigen Sanierungsprogramm EU-rechtlich als BHV-1-frei anerkannt worden. Neben Deutschland gelten Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden sowie die Regionen Bozen und Aostatal in Italien sowie die Region Jersey im Vereinigten Königreich als BHV-1-frei. Durch diesen Status ergeben sich insbesondere marktwirtschaftlich viele Vorteile.
Innerhalb Deutschlands ist durch die landesweite Harmonisierung der Handel nun unkomplizierter und kostengünstiger geworden. Dies gilt auch für den Handel innerhalb der EU sowie mit Drittstaaten. Zudem ergeben sich klare Marktvorteile gegenüber den Staaten, die noch nicht BHV-1-frei sind. Aber gerade jetzt ist auch Vorsicht geboten, denn die Gefahr von Reinfektionen ist noch längst nicht gebannt. Mit dieser neuen Freiheit geht die Pflicht einher, besonders genau die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Denn gerade Landwirte sowie betriebsfremdes Fachpersonal (Tierhändler, Tierärzte, Klauenpfleger, Besamer u. a.), die mehrere Betriebe am einem Tag anfahren, sind prädestiniert, das Virus weiterzutragen. Zudem sollte man bei grippeähnlichen Symptomen auch an eine Infektion mit BHV-1 denken.
BHV-1 in Kürze
BHV-1 steht für Bovines Herpes Virus 1. Dieses Herpesvirus kann das Krankheitsbild IBR – Infektiöse Bovine Rhinotracheitis – bei Rindern auslösen. Übertragen wird das Virus hauptsächlich durch Nasen- und Augenausfluss erkrankter Tiere (Tröpfcheninfektion), sowie bei Mehrfachverwendung von Spritzbesteck durch den Tierarzt.
IBR wird auch Red-Nose-Disease genannt (Rote-Nasen-Krankheit). Dieser Name beschreibt sehr gut einen Aspekt des akuten Krankheitsbildes:
- hohes Fieber (bis 42 °C), weshalb die Tiere sehr niedergeschlagen und matt sind
- deutlicher Abfall in der Milchleistung
- wässriger Nasenausfluss
- Schleimhäute von Flotzmaul und Nase sind auffällig rot (Rote-Nasen-Krankheit)
- vermehrter Speichelfluss.Die Krankheitsdauer beträgt 10 bis 14 Tage.
- Es gibt auch eine stumme Form der Erkrankung. Hier treten entweder gar keine oder nur abgeschwächte Symptome auf. Diese Form ist besonders gefährlich, weil das Virus unentdeckt weitergegeben werden kann.
- Das vermehrte Auftreten von Aborten in Rinderherden kann auch auf eine BHV-1 Infektion zurückzuführen sein.
- Im Laufe der Erkrankung kommen Husten und Augenausfluss hinzu.
Bedeutet „BHV-1-Freiheit“ auch wirklich frei von BHV-1?
Deutschland hat das Programm zur Tilgung von BHV-1 erfolgreich abgeschlossen, aber in manchen Bundesländern kommen noch vereinzelt BHV-1-positive Betriebe bzw. Tiere vor. Neuausbrüche sind möglich, v. a. da das weitgehende Fehlen natürlicher Infektionen bei gleichzeitigem Impfverbot zu einer immunologisch naiven, hoch empfänglichen Rinderpopulation führt. Diese Gefahr wird noch dadurch verstärkt, dass es eine stumme Form der Erkrankung gibt, die nur bei einer labordiagnostischen Untersuchung auffallen würde. Diese ist aber durch die neue BHV-1-Freiheit nun beim Handel weggefallen, was eine Verschleppung der Erkrankung vereinfacht. Es ist jetzt deshalb umso dringender, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und auch geringste Symptome sehr ernst zunehmen.
Gibt es weiterhin Bestandsuntersuchungen auf BHV-1?
Auf BHV-1 wird weiterhin nach Anlage 1 Abschnitt I Nr. 1 bis 3 und Abschnitt II Nr. 1 bis 4 und 6 gemäß der BHV-1-Verordnung untersucht.
Das bedeutet:
- für BHV-1-freie Bestände mit mehr als 30% Kuhanteil (wie Milcherzeuger, Mutterkuhhaltungen): Es werden alle über 24 Monate alten Rinder spätestens alle zwölf Monate beprobt (kann bei Milchkuhbeständen mit ungeimpften Tieren über Sammelmilchuntersuchung alle vier Monate ersetzt werden).
- für BHV-1-freie Bestände mit weniger als 30% Kuhanteil (wie gemischte Betriebe, Färsenaufzucht, Bullenmast): Alle weiblichen und bis zu neun Monate alten männlichen Rinder werden alle zwölf Monate beprobt. Bei ausschließlicher Stallmast mit unmittelbarer Abgabe zur Schlachtung entfallen die jährlichen Wiederholungsuntersuchungen.
- für Kälbermast- oder Fresseraufzuchtbetriebe (über 50% der Rinder sind unter neun Monate alt): Es wird eine Stichprobenuntersuchung mit einem bestimmten Umfang alle zwölf Monate durchgeführt.
Diese Untersuchungen dienen wie gewohnt zur Anerkennung und Aufrechterhaltung der BHV-1 Freiheit der Bestände. Erst wenn Betriebe mehrere Jahre lang seuchenfrei sind, kann über eine Lockerung der Untersuchungsvorgaben nachgedacht werden, wie sie in Anlage 1 Abschnitt II Nr. 5 vorgesehen sind.
Der Handel bzw. das Verbringen von Rindern
Innerhalb Deutschlands:
Gemäß §3 Satz 3 BHV-1-Verordnung dürfen innerhalb Deutschlands nur Rinder verbracht werden, die nicht gegen BHV-1 geimpft sind. Die BHV-1-Bescheinigungen nach Anlage 2 und 3 der BHV-1-Verordnung sind unbefristet gültig, solange die Untersuchungen regel-mäßig und fristgemäß erfolgen. Eine BHV-1-Bescheinigung muss in diesem Falle nicht mehr ausgestellt werden. Zur Sicherung des eigenen Bestandsstatus wird jedoch dringend empfohlen nur Rinder mit BHV-1-Bescheinigung einzustallen.
Aus Nicht-BHV-1 freien Regionen und Mitgliedsstaaten
Zucht- und Nutzrinder aus nicht BHV-1-freien Regionen und Mitgliedsstaaten, die nach Deutschland verbracht werden sollen, müssen die ergänzenden Garantien gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2004/558/EG erfüllen. Nicht BHV-1-frei sind zum Beispiel die Nachbarländer Frankreich, Belgien und die Niederlande. Hier sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Die Tiere dürfen nicht gegen BHV-1 geimpft sein.
- Im Herkunftsbetrieb dürfen in den letzten zwölf Monaten keine Anzeichen einer BHV-1-Infektion aufgetreten sein.
- Die Rinder müssen vor dem Verbringen 30 Tage vorher in Quarantäne verbracht worden sein (und in dieser Zeit keine Anzeichen einer BHV-1-Infektion zeigen).
- In der Quarantäne werden die Tiere frühestens 21 Tage nach Einstallen auf Antikörper gegen BHV-1 getestet
- die getesteten, freien Tiere werden dann von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet (TRACES-Zertifikat).
Tierzukäufe sind immer wieder eine heikle Sache, die dazu führen können, dass eine Tierseuche Einzug in den Stall erhält. Deshalb sei Tierhaltern dringend empfohlen, Tiere nur bei dem Händler zu kaufen, mit dem man eine langjährige gute Geschäftsverbindung hat. Denn leider zeigten schon zwei Fälle 2017, dass die oben genannten Regelungen nicht immer eingehalten werden: Es kam zu Neuinfektionen in bayrischen und sächsischen Betrieben durch Importe aus Rumänien und Frankreich.
Biosicherheitsmaßnahmen im Lichte der neuen BHV-1 - Freiheit
Meist sind es die alltäglichen Dinge, die große Probleme verursachen, z. B. der Besuch des Tierarztes. Eine Untersuchung 2001 in den Niederlanden hatte gezeigt, dass der Hauptgrund für Neuinfektionen von Herden mit BHV-1 war, dass der Personenverkehr wie Klauenpfleger, Besamungstechniker und Tierarzt nicht mit betriebseigener Kleidung ausgestattet war.