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Die Viruserkrankung IBR

Die infektiöse Bovine Rhinotracheitis (Ansteckende Nasen-Luftröhren-Entzündung) ist eine durch ein Herpesvirus (Bovines Herpesvirus Typ 1: BHV-1) ausgelöste Krankheit der Atemwege, die durch Virusverteilung im Körper auch Aborte auslösen kann.
Die IBR ist anzeigepflichtig, die Bekämpfung ist in der BHV-1-Verordnung geregelt und wird von den Bundesländern je nach Seuchenstand umgesetzt.

Das Virus

IBR wird durch das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) ausgelöst. Das Virus wird durch eine Tröpfcheninfektion weitergegeben, das heißt durch Niesen, Husten oder Speichel, der abgeschüttelt wird, stecken sich die Tiere an. Einmal infiziert bleibt ein Tier ein Leben lang Herpesvirus-Träger. Das bedeutet auch, dass ein Tier mit Herpesvirus dieses immer – in unterschiedlichen Mengen – ausscheidet. Das Virus versteckt sich in nicht aktiven Zeiten in Nervenzellen und kann  zum Beispiel durch Stress wieder aktiviert werden und einen Krankheitsschub auslösen. Bei Rindern ist das Virus auch für zwei andere Krankheitsformen des Geschlechtstraktes verantwortlich ist, nämlich die Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis (IPV) beim weiblichen Tier und die Infektiöse Balanopostitis (IBP) beim Bullen

Wie kann ich IBR (BHV-1) erkennen?

IBR wird auch Red-Nose-Disease genannt (Rote-Nasen-Krankheit). Dieser Name ist ein guter Hinweis auf das akute Krankheitsbild:

  • Bei laktierenden Tieren sinkt die Milchleistung als erstes Anzeichen
  • Das Tier ist niedergeschlagen und matt
  • Fieber bis 42 °C
  • Ein eher wässriger Ausfluss aus der Nase
  • Die Schleimhäute von Flotzmaul und Nase sind auffällig rot
  • Das Tier speichelt viel
Im Laufe der Erkrankung kommen hinzu:
  • Husten und Augenausfluss
Möglich sind auch:
  • Stecknadelkopfgroße, pustelartige Erhebungen von grauweißer Farbe auf der Nasenschleimhaut.

Die Krankheitsdauer beträgt 10 bis 14 Tage.

Durch die Krankheit und die dadurch bedingte schlechte Abwehrlage der Tiere kann es zu weiteren Infektionen mit Bakterien kommen. Dann kann sich die Lage bis zu Lungenentzündungen verschlimmern.

Bei tragenden Kühen kann es durch die Wanderung des Virus zu Aborten im 6.-8. Monat kommen und zwar meist ein bis drei Monate nach dem tatsächlichen Krankheitsgeschehen.

Zu beachten ist allerdings bei einer Ansteckung mit dem Herpesvirus, dass häufig keine Symptome auftreten oder nur so milde, dass sie nicht zu erkennen sind. Dies nennt man stumme Form, die  gefährlich ist, weil das Virus unentdeckt weitergegeben werden kann.

IPV und IBP in Kürze

Während IBR durch das Bovine Herpesvirus- Typ 1, Subtyp 1 verursacht wird, löst der Subtyp 2 Geschlechtskrankheiten aus: bei weiblichen Rindern die Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis (IPV) sowie beim Bullen die Infektiöse Balanoposthitis (IBP).

Symptome

Beide stellen sich mit folgenden, typischen Symptomen dar:

  • Leichtes Fieber (ab 38,5 °C bis 39,5 °C)
  • Rötung und Schwellung der Schleimhaut der äußeren Geschlechtsteile
  • Unruhe
  • Schmerzhafter Harndrang

Auf den Schleimhäuten findet man Bläschen und gräuliche Erhebungen mit gerötetem Hof. Diese können zu Pusteln und tieferen Läsionen ausarten können.

Übertragung

Die Übertragung erfolgt durch den direkten Deckakt, da das Virus mit dem Sperma ausgeschieden wird. Zwischen weiblichen Tieren erfolgt die Übertragung durch Verschmieren von virushaltigem Vaginalschleim.

Durch die künstliche Besamung sind die direkten Übertragungsformen beim Deckakt nicht mehr als das Hauptproblem anzusehen. Generell sind die Geschlechtsformen von BHV-1 nicht mehr weit verbreitet.

Wie stelle ich eine BHV-1-Infektion fest?

Bei Verdacht auf IBR muss der Tierarzt Probenmaterial entnehmen, das kann Milch, Blut oder ein Tupfer der Nasenflüssigkeit sein. In einem Labor wird dann entweder das Virus oder Antikörper, also Abwehrstoffe des Körpers, nachgewiesen. Der Test auf Antikörper kann allerdings erst nach etwa zwei bis vier Wochen zu Ergebnissen führen, wenn der Körper des Tieres auf die Infektion reagiert hat.

Was muss ich bei IBR (BHV-1) machen?

Grundlage: BHV1-Verordnung

Die Bekämpfung der Herpesvirus-Infektion bei Rindern wird seit 1997 staatlich geregelt. Ein Ausbruch von IBR, d.h. ein BHV-1-Geschehen ist demnach anzeigepflichtig. Seit Juni 2017 ist Deutschland offiziell BHV-1 frei, allerdings treten immer wieder einzelne Infektionsherde auf. 

Folgende Maßnahmen treten in Kraft, wenn es einen begründeten Verdacht auf Ansteckung mit BHV-1 gibt:
  • Die Tiere unter Verdacht müssen isoliert werden
  • Verbringungsverbot für alle Tiere, ebenso dürfen keine neuen Tiere an den Hof gebracht werden
  • Der Hof darf von Außenstehenden nicht mehr betreten werden. Alle Personen müssen Schutzkleidung tragen, die auf dem Hof verbleibt.
  • Die Hände müssen gereinigt und desinfiziert werden
  • Tote Rinder müssen auf dem Hof verbleiben, und zwar so, dass sie nicht mit anderen Tieren in Kontakt kommen
  • Auch Stallgegenstände, Futter, Einstreu etc. darf nicht vom Hof entfernt werden
  • Ist die Infektion durch Laboruntersuchung bestätigt, passiert wiederum folgendes:
  • Isolation der kranken Tiere wird aufrechterhalten
  • Verbringung von Tieren, auch von toten Tieren, nur nach Genehmigung
  • Aborte, totgeborene Kälber und Nachgeburten müssen beseitigt werden und zwar so, dass keine Ansteckgefahr von ihnen ausgeht
  • Reinigung und Desinfektion aller Dinge, die mit den kranken Tieren in Kontakt gekommen sind.
  • Desinfektionsmatten an den Ein- und Ausgängen
  • Weiterhin dürfen nur befugte Personen in Schutzkleidung auf den Betrieb
  • Schuhe müssen vor Verlassen des Hofs gereinigt und desinfiziert werden.

Die Bekämpfung erfolgt vor allem, weil BHV-1 handelsrelevant ist. 

 

Literatur:

[1] Friedrich-Loeffler-Institut (Hrsg.) 2014: „Tiergesundheitsjahresbericht 2012.“, S. 47.
[2] Popsil, Z. et al 1996: „Development of a disease control programme based on the use of an inactivated vaccine against infectious bovine rhinotracheitis.“ Vet Microbiology, Nov 53 (1-2), S. 199-206.
[3] Friedrich-Loeffler-Institut, S. 46 f.
[4] Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/ Niedersächsische Tierseuchenkasse (Hrsg.) 2005: „ BHV-Bekämpfung ist Pflicht.“

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