BTV-8 in Niedersachsen: Auswirkungen auf Verbringungen

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) teilt mit: Nach dem ersten Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand in Niedersachsen (Landkreis Göttingen) am 17. Juli 2026 erstreckt sich die Handelsrestriktionszone nun auf weitere Teile Niedersachsens. Die ursprüngliche Handelsrestriktionszone war im Juni 2026 aufgrund der Feststellung im Landkreis Fulda eingerichtet worden.

Ausweitung des Restriktionsgebiets

Betroffen sind neben dem Landkreis Göttingen nun auch die Landkreise Braunschweig, Celle, Gifhorn, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Peine, Salzgitter, Schaumburg, Wolfenbüttel, Wolfsburg, die Region Hannover und die Stadt Hannover sowie Teile der Landkreise Diepholz, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Nienburg, Osnabrück, Uelzen und Verden. Hier gelten besondere Vorgaben beim Handel mit empfänglichen Tieren wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weiteren Wiederkäuerarten.

Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen aus der Restriktionszone in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden. Transporte von Zucht- und Nutztieren sind innerhalb der nicht BTV-8-freien Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.

Weitere Informationen zur Verbringung können Tierhalterinnen und Tierhalter vom jeweils zuständigen Veterinäramt erfahren. Außerdem finden Sie weitere Informationen und eine interaktive Karte mit einer Darstellung der niedersächsischen Anteile der Restriktionszone unter: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html

Interaktive Karte zu Restriktionszone nach BTV-8-Fall in Niedersachsen lt. LAVES (Stand 27.7.2026, Karte: basemap.de)

Speziell gegen den Serotyp 8 impfen

Vor dem Hintergrund dieses ersten Nachweises von BTV-8 in Niedersachsen erinnert das ML die Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die empfänglichen Tiere in den Beständen zu impfen beziehungsweise die Impfung rechtzeitig aufzufrischen zu lassen, da durch die Impfung der beste Schutz für die Tiere erzielt wird. Eine Impfung gegen den Serotyp 3 bietet keinen Schutz gegen den Serotyp 8. Hier ist eine eigene Impfung notwendig. Zur Behandlung erkrankter Tiere muss mit der Tierärztin beziehungsweise dem Tierarzt zur Reduktion von Tierleid zum Beispiel mit Schmerzmitteln Kontakt aufgenommen werden.