Seit dem 03.04.2023 können Landwirte aus Nordrhein-Westfalen wieder Förderanträge für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit bei den Kreisstellen einreichen. Die Förderung richtet sich an Betriebe, die Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und Energiesicherheit vornehmen. Förderfähige Produkte sind beispielsweise Ventilatoren zur Verbesserung des Stallklimas oder spezielle Investitionen zur Verbesserung der Energiesicherheit.

Jetzt lohnt es sich für landwirtschaftliche Betriebe aus NRW schnell zu sein: Die Bewilligung von Fördergeldern erfolgt nach dem Windhundverfahren, wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Förderfähig sind nur Investitionen, die noch nicht in Auftrag gegeben wurden. Alle Investitionen sind inklusive Montagekosten förderfähig.
































