Schadnagerbekämpfung zum Schutz der Tiergesundheit

Die geplanten Änderungen zur Schadnagerbekämpfung werden von vielen Berufsgruppen kritisch hinterfragt. Folgende Änderungen sind auf EU-Ebene ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen:

• Antikoagulante Rodentizide sollen nur noch nach zuvor festgestelltem Befall eingesetzt werden dürfen. 

• Die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist dann nicht mehr zulässig

• Die Anwendung soll auf sachkundige Personen beschränkt werden.

Ziel der Änderungen ist mehr Umwelt- und Artenschutz, weniger Dauervergiftung – und mehr Prävention.

Für Sie als rinderhaltende Betriebe könnten diese Änderungen Folgen haben. Ratten und Mäuse verursachen nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden, sondern sind auch Überträger von Krankheitserregern. Die Qualität von Futtermitteln kann durch einen Schadnagerbefall nachteilig beeinflusst und kontaminiert werden.

Die Berücksichtigung umweltrelevanter Risiken bei Antikoagulanzien ist sinnvoll und berechtigt. Dennoch muss ebenso sorgfältig abgewogen werden, welche Nachteile entstehen können, wenn auf eine dauerhafte Beköderung vollständig verzichtet wird. In den Neuerungen ist vorgesehen, dass der Befall erst nachgewiesen werden muss (durch entsprechende Ergebnisse in Schlagfallen), um dann Gerinnungshemmer einsetzen zu können. In dem Zeitraum zwischen Befallsnachweis und Genehmigung können die Schadnagerpopulationen erheblich anwachsen. Die Anwendung des Gerinnungshemmers ist nur für einen Monat zulässig. 

Anwenden dürfen Landwirte diese Biozide nur noch dann, wenn sie einen Biozid-Sachkundenachweise eingereicht haben. Der bisherige Pflanzenschutz-Sachkundenachweis reicht nicht mehr aus. Ansonsten müssen geschulte, professionelle Anwender bestellt werden. 

Was bleibt? 

Zukünftig sollen Landwirte mehr in Prävention investieren. 

Das bedeutet zum Beispiel: 

• Offene Futterquellen vermeiden

• Bauliche Sicherungsmaßnahmen verstärken

• Regelmäßige Kontrollen in festen Intervallen organisieren.

Unterstützen können auch digitale Tools wie z.B. Schlagfallen, die miteinander vernetzt sind und bei Befall einen Alarm auf das Smartphone des Anwenders aufspielen. 

Fazit: Schädlingsbekämpfung wird auch immer Teil des Biosicherheits- und Tierseuchenkonzepts eines Betriebes sein müssen. Die bevorstehenden Neuerungen müssen umgesetzt werden, da sonst erhebliche rechtliche Konsequenzen folgen können. Im Umkehrschluss darf aber auch nicht die Schadnagerbekämpfung vernachlässigt werden, da ansonsten Konsequenzen in der Tiergesundheit und Hygiene drohen.

Sachkundeschulung: Bekämpfung von Ratten und Mäusen

Zweitägige Schulung zu Grundlagen, Biologie von Nagern und fachgerechter Nagerbekämpfung. Behandelt werden u. a. gesetzliche Vorgaben, integrierte Schädlingsbekämpfung, Anwendung von Rodentiziden sowie Praxisbeispiele. Abschluss mit schriftlicher Prüfung und Zertifikat.

Termin 1: 15.-16. April 2026

Termin 2: 5.-6. Mai 2026

Voraussetzung: Sachkundenachweis Pflanzenschutz oder Schein zur Tötung von Wirbeltieren.