Der Bundestag hat das Tierarzneimittelgesetz an EU-Recht angepasst.
Tierhalter müssen die Anwendung von Arzneimitteln künftig nur noch einmal jährlich melden. Bislang war die sogenannte TAM-Meldung im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept in einem halbjährlichen Turnus vorgeschrieben. Die Änderung soll ab 2027 gelten. Zudem soll künftig der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ermöglicht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Gesetz ist ferner festgeschrieben, dass ab 2026 die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben auf weitere Tierarten ausgeweitet wird, nämlich auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten sowie Pferde und zur Lebensmittelgewinnung gehaltene Kaninchen.
Bürokratieersparnis
Die Erhebung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen soll hingegen verschoben werden. Um Tierarztpraxen zu entlasten, wird der ursprünglich für 2025 geplante Starttermin auf das europaweit vorgesehene Datum 1. Januar 2029 verlegt. Indem man das EU-Recht ohne zusätzliche Bürokratie umsetzt, lassen sich laut BMLEH allein dadurch zwischen 2025 und 2028 rund 100 Mio. Euro an Erfüllungsaufwand einsparen.
(Quelle: AgE)






























