Tierarztkosten: Debatte um Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde umfassend im Jahr 2022 novelliert und ist am 22. November 2022 in Kraft getreten. Es handelte sich um die größte Reform seit mehr als 20 Jahren. Ziel war u. a. die Anpassung der Gebührensätze, die Modernisierung des Leistungskatalogs und die Einführung neuer Regelungen (z. B. zum Notdienst). Diese Novellierung steht unter Kritik, überwiegend durch Verbraucher und Interessensverbände, da durch diese die Tierarztkosten gestiegen sind. Nun steht die Evaluation an.

GOT schützt Verbraucherschaft

Die Bundestierärztekammer (BTK) warnt davor, die Debatte auf vermeintlich „zu hohe Tierarztrechnungen“ zu verengen. In einer Pressemitteilung der BTK erläutert sie den Stellenwert des Instruments Gebührenordnung: „Wer die GOT substanziell schwächen oder gar abschaffen will, verkennt ihre zentrale Funktion: Die GOT schützt v. a. Tierhaltende. Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Ober- und Untergrenzen und trägt dazu bei, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in Stadt und Land zu sichern. Eine Abschaffung würde daher nicht zu mehr Fairness führen, sondern zu weniger Verlässlichkeit und weniger Schutz. In vielen europäischen Nachbarländern wird angesichts stark steigender Tierarztkosten, insbesondere im Notdienst, mit großem Interesse auf die Vorteile einer Gebührenordnung mit festgelegter Obergrenze geblickt.“ Zugleich sorgt die GOT dafür, dass tierärztliche Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können.

Verbindliche Gebühren sichern Qualität, Transparenz und Versorgung

„Die GOT ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden, sondern ein Schutzmechanismus für Qualität, Transparenz und Versorgungssicherheit“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Wer die Gebührenordnung abschaffen will, riskiert am Ende genau das Gegenteil dessen, was Tierhaltende brauchen: unübersichtliche Preise, wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Praxen, eine schlechtere Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig sogar höhere Kosten für die Tierhaltenden selbst.“

Eine angemessene Vergütung sei Voraussetzung dafür, dass Tierarztpraxen qualifiziertes Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das diene unmittelbar dem Tierwohl.

GOT mit Evaluation sachgerecht weiterentwickeln

Die BTK spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln, nicht aber ihren Kern infrage zu stellen. Dazu gehöre auch eine regelmäßige, idealerweise jährliche Anpassung der Gebührenhöhe. Denn planbare, schrittweise Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen: Kosten werden dadurch berechenbarer.

Text: Pressemeldung Bundestierärztekammer, 16.04.2026 (gekürzt)