Tierhaltungs-Kennzeichnungsgesetz?!

„Stück aus dem föderalen Tollhaus“

In der Branche wird eine grundlegende Überarbeitung gefordert.

Grundsätzlich positiv wird die Forderung der Agrarministerkonferenz (AMK) in der Agrarbranche aufgenommen, die Fristen für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Allerdings bestehen Zweifel, ob dieser Zeitraum hinreichend lang bemessen ist.

„Wenn man sich nicht davon verabschiedet, dass jedes Bundesland über eine eigene Datenbank verfügen muss, reicht die anvisierte Verlängerung nicht aus“, so der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, gegenüber AGRA Europe. Allein dieses Ansinnen kritisiert Krüsken als „Stück aus dem föderalen Tollhaus“. Stattdessen müssten die Länder umgehend an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) andocken, um die erforderlichen Informationen zu generieren. Zudem brauche es Zeit, offenkundige Defizite im Gesetz zu beseitigen.

„Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form nicht umsetzbar“, sagt auch der Hauptgeschäftsführer vom Verband der Fleischwirtschaft (VDF), Steffen Reiter. Seiner Auffassung nach muss dringend eine praxisgerechte Lösung gefunden werden, „die Tierwohl fördert und nicht nur Bürokratie produziert“. Dies erfordere eine gründliche Überarbeitung. Ob dafür eine Verschiebung bis zum Beginn des kommenden Jahres ausreicht, hält Reiter für ungewiss.

ITW weiterentwickeln

Dem VDF-Hauptgeschäftsführer zufolge fehlen im Mitte 2023 beschlossenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wichtige Voraussetzungen für eine praktikable Umsetzung. So seien bisher zu wenig Tierhalter registriert. Zudem fehle es an einer einheitlichen Auslegung der Kriterien und an geeigneten Möglichkeiten zum Downgrading. Auch die Datenweitergabe an die Folgestufen in der Produktionskette sei nicht geregelt.

„Die Fleischwirtschaft will Tierwohl engagiert weiterentwickeln“, betonte Reiter. Dafür habe die Branche vor zehn Jahren die Initiative Tierwohl (ITW) gegründet. „Solche bekannten und bewährten Systeme der Wirtschaft sollten von der neuen Bundesregierung zu einem verbindlichen Standard für Tierwohl und Verbrauchertransparenz weiterentwickelt werden“, empfiehlt der Verbandschef. „Die Branche steht zu einer staatlich geregelten Haltungskennzeichnung“, bekräftigte Thomas Dosch von der Tönnies-Unternehmensgruppe. Aufgrund der bestehenden Mängel könne die Kennzeichnungspflicht jedoch keinesfalls wie bislang vorgesehen zum 1. August 2025 in Kraft gesetzt werden. Der Zweck des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im Sinne von Tierwohl und Verbrauchertransparenz sei so nicht zu erreichen. Für Dosch ist eine Novelle des Gesetzes zwingend notwendig. Mit einer Fristverlängerung würde seinen Angaben zufolge ein Zeitfenster geöffnet, um die Regelungen bis zum Januar 2026 anzupassen.