BTK fordert die Bundesregierung wiederholt zum Handeln auf
Um endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen, hat die Bundestierärztekammer (BTK) in ihrer aktuellen Stellungnahme „Tiertransporte: Handeln längst überfällig!“ erneut ihre Forderungen an die Bundesregierung herangetragen. „Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden“, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.
Im Detail fordert die Bundestierärztekammer folgendes:
- Ein Verbot des Exports von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.
- Eine nicht verlängerbare Transportdauerbegrenzung von max. 8 Stunden für Schlachttiere. Ver- und Entladezeit sind der Beförderungsdauer hinzuzurechnen. Der Transport von lebenden Tieren sollte, wo immer möglich, durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen ersetzt werden.
- Zuchttierexporte sollten so weit wie möglich ersetzt werden, beispielsweise durch das Versenden von Sperma oder Embryonen, wobei auch hier die Voraussetzungen für die spätere Haltung und Schlachtung der Tiere nach den OIE-Standards belegbar sichergestellt werden muss.
- Tiertransporte sind so zu planen, dass eine Minimierung der Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere lückenlos während der gesamten Beförderungsdauer vom Abgangsort bis zum endgültigen Bestimmungsort gewährleistet wird.
- Die Abfertigung von Tiertransporten darf nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport auf einer Route durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.
- Die unbedingte Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen.
- Eine angemessene Überwachung einschließlich der Einrichtung von Zugängen für die zuständigen Behörden zu den Original-Navigationsdaten und konsequente Einforderung der Einhaltung der Verordnung (EG) 1/2005.
- Eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt.
- Sofern Wartezeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zugelassenen und regelmäßig zu kontrollierenden Unterbringungen.
- Sollte ein Drittland nicht in der Lage sein, eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere an der Grenze sowie einen tierschutzkonformen Weitertransport zu gewährleisten, so sollte keine weitere Lieferung von lebenden Tieren in dieses Drittland erfolgen.
- Die Einhaltung der OIE-Standards zur Schlachtung und Haltung seitens der Empfängerstaaten, festzulegen als bilaterale Abkommen.
- Einen Nachweis über den Herdenaufbau zur Optimierung der Milch- und Fleischversorgung in Drittländern, z.B. in Form von Bestandsbüchern und Zuchtprotokollen, die Zuchtvieh aus der EU importieren, ist als Bedingung für den weiteren Transport von Zuchtvieh in diese Länder zu verlangen.
(Pressemitteilung sowie Stellungnahme der Bundestierärztekammer, gekürzt)






























